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Sie führen Schweißarbeiten durch? Ihre Schweißerprüfung ist abgelaufen?
Alle Schweiß-, Löt- und Brennschneidearbeiten dürfen nur von
qualifizierten Schweißern durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür
ist die gültige Schweißerprüfung nach DIN 287-1 und nach
Druckgeräterichtlinie AD 2000 HP3.
Als kompetenter Dienstleister im Bereich der Schweißtechnik bieten wir maßgeschneiderte Qualifizierungskonzepte.
Unter bestimmten Bedingungen sind Zuschüsse zu den Kosten der Qualifizierung möglich.
Auch dabei helfen wir Ihnen gern.
Frischen Sie Ihre Schweißerprüfung auf!
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